Neues Jahr, neues Glück? Was sich 2021 finanziell ändert. #segelrichten

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Neues Jahr, neues Glück?

Eltern kriegen mehr Geld, der Soli fällt weg, und wer mit Optionen handelt, wird stärker zur Kasse gebeten. Was sich 2021 (finanziell) ändert.

Die guten Nachrichten zuerst

2021 bringt für viele Menschen finanzielle Erleichterungen. Familien bekommen mehr Geld, der Mindestlohn wird angehoben und es darf mehr steuerfrei verdient werden. Die wichtigsten Erleichterungen für Verbraucher im Überblick:

Die Grundrente kommt

Es war der wohl größte politische Streitpunkt in diesem Jahr: die Grundrente. Im Sommer nun konnte sich der Arbeitsminister mit seinem Vorhaben durchsetzen – ab 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente für alle, die bislang sogenannte “Minirenten” erhalten – oder erhalten werden. Ihre Rentenbezüge werden künftig aufgestockt, sofern sie mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und gleichzeitig höchstens 80% des Durchschnittslohns im Jahr verdient haben. Wer Anspruch auf die Grundrente hat, ermittelt die Bundesregierung mit einem automatisierten Einkommensprüfung. Die Grundrente muss also nicht selbst beantragt werden.

Weniger Steuern für Home-Office-Arbeit

Jetzt steht es fest: Die Home-Office-Pauschale kommt. Wer im Corona-Jahr die meiste Zeit zu Hause gearbeitet hat, soll entlastet werden, findet die Bundesregierung – und hat in dieser Woche ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Bislang dürfen Arbeitnehmer ihre Aufwendungen für die Heimarbeit nur dann absetzen, wenn sie ein ausgewiesenes Arbeitszimmer nachweisen können. Wer von der Küche oder dem Wohnzimmer aus gearbeitet hat, soll das nun auch dürfen: Für jeden Kalendertag im heimischen Büro dürfen in den Steuererklärungen für 2020 und 2021 5€ geltend gemacht werden, maximal aber 600€. Doch die Sache hat einen Haken: Die Corona-Pauschale wird nämlich in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und darf nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Die Werbungskostenpauschale liegt bei knapp 1.000€ und darf ohnehin von jedem Arbeitnehmer ohne Nachweise erhoben werden. Nur wer höhere Werbungskosten hat und diese auch nachweisen kann, wird also von den 600€ zusätzlich profitieren.

Die Löhne steigen

Wie jedes Jahr steigt auch der gesetzliche Mindestlohn ab Januar eine Stufe höher. Statt bislang 9,35€ müssen Arbeitgeber ihren Angestellten dann mindestens 9,50€ pro Stunde bezahlen. Bis 2022 soll der Mindestlohn in Deutschland übrigens auf 10,45€ ansteigen.

Bessere Gehälter für Pflegekräfte

Die Debatte um die kläglichen Löhne von Pflegekräften hat spätestens durch die Corona-Pandemie an Antrieb gewonnen. Und tatsächlich lässt die Bundesregierung ihren Worten Taten folgen: Ab 2021 sollen Arbeitnehmer in der Pflege bis zu 8,7% mehr Gehalt bekommen. Konkret bedeutet das bei den aktuellen Tarifverträgen eine Zulage von 70€ monatlich, die ab 2022 auf 120€ monatlich ansteigen soll. Wer in der Intensivpflege beschäftigt ist, kann ab nächstem Jahr sogar mit einer Lohnerhöhung um 10% rechnen.

Mehr Geld für Kinder

Auch Familien mit Kindern oder Alleinerziehende haben Grund zur Freude: Sowohl das Kindergeld als auch die Kinderfreibeträge steigen mit dem Jahreswechsel. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig 15€ mehr im Monat (insgesamt 219€), ab dem 3. Kind zahlt der Staat 225€ im Monat oben drauf und ab dem 4. Kind steigt der Zuschuss sogar auf 250€ statt bislang 235€. Auch wenn dieser Sprung nicht fundamental scheinen mag: Aufs Jahr gerechnet sind das doch immerhin 180€ mehr. Der Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls und steigt um mehr als 500€ auf 8.388€ an.

Mehr Geld pro Kilometer

Weniger zahlen müssen ab nächstem Jahr Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln. Bislang gilt eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer. Von 2021 bis zunächst 2023 dürfen dann 35 Cent geltend gemacht werden, sofern Strecken von mindestens 21 km zurückgelegt werden. Nach 2023 soll die Pendlerpauschale erneut steigen, und zwar auf 38 Cent.

Das wird ab 2021 teurer

Wie immer bringt das neue Jahr natürlich nicht nur freudige Überraschungen. In einigen Bereichen müssen Verbraucher, Arbeitnehmer und Anleger ab 2021 tiefer in die Tasche greifen.

Tanken kostet mehr

Dass die Pendlerpauschale erhöht wird, ist kein Zufall. Denn mit ihr steigen auch die Preise für Benzin. Grund dafür ist die CO2-Bepreisung, auf die sich Bund und Länder schon 2019 geeinigt haben. Konkret sieht diese vor, dass für den Ausstoß von Treibhausgasen Zertifikate erworben werden. Für eine Tonne CO2 werden in Zukunft 25€ fällig. Während die Benzinpreise voraussichtlich um 7 Cent steigen werden, sollen auch Heizöl, Erdgas und Diesel (plus 8 Cent) teurer werden. Im Gegenzug plant das Umweltministerium jedoch, die Verbraucher bei den Stromkosten zu entlasten.

Welcome back, Mehrwertsteuer

Um den Handel anzukurbeln und die Kauflust bei den Konsumenten zu steigern, wurde im Zuge der Corona-Krise dieses Jahr die Mehrwertsteuer gesenkt. Ab 2021 nun soll sie wieder auf die üblichen 19% zurückgesetzt werden.

Renten stagnieren

So verlässlich wie das Feuerwerk an Silvester kommt normalerweise mit dem neuen Jahr auch die Erhöhung der Renten. Nicht so in 2021. Um die finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise zumindest etwas abzufedern, steigen die Renten ab Januar kaum – in Westdeutschland sogar überhaupt nicht. Ostdeutsche Rentner können sich immerhin über 0,7% mehr Rente freuen.

Schluss mit dem Soli

Noch ein Dauer-Streit wurde in diesem Jahr beigelegt: Die Debatte um den Solidaritätszuschlag. Tatsächlich fällt die Sondersteuer ab 2021 weg – nur nicht für alle. Besserverdienende und Anleger zahlen die Abgabe von 5,5% weiterhin. Genau genommen erhöht sich für alle Arbeitnehmer, die weniger als 73.000€ brutto im Jahr verdienen, ganz einfach der Freibetrag. Wer mehr als 73.000€ Jahresbruttolohn erhält, zahlt den Soli zumindest teilweise weiterhin. In einem vorherigen Artikel haben wir schon einmal darüber berichtet.

Grundfreibetrag wird erhöht

Apropos Steuererleichterungen: Der Grundfreibetrag, den Arbeitnehmer steuerfrei verdienen dürfen, erhöht sich mit dem Jahreswechsel ebenfalls. Die Grenze liegt künftig bei 9.744€ – und damit ganze 340€ über dem bisherigen Grundfreibetrag.

Behinderten-Pauschbetrag steigt

Angehoben werden auch die Behinderten-Pauschbeträge – und zwar immens. Ab 2021 verdoppelt sich für viele behinderte Menschen der Freibetrag von 3.700€ auf 7.400€, außerdem führt die Bundesregierung eine Fahrtkosten-Pauschale ein.

Geldanlage: Verluste lassen sich nicht mehr so leicht verrechnen

Weniger gute Nachrichten müssen dagegen einige Anleger verdauen. Zwar dürfen auch weiterhin Verluste aus Kapitalanlagen am Ende des Jahres mit den erzielten Gewinnen verrechnet werden, um nicht die gesamten Gewinne versteuern zu lassen. Für Termingeschäfte gilt dieses Privileg ab 2021 allerdings nur noch eingeschränkt: Wer mit Optionen, Hebelzertifikaten oder CFDs (Differenzkontrakten) handelt, kann Verluste nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 10.000€ mit den Gewinnen verrechnen. Was über dieser Grenze liegt, kann nicht verrechnet werden, die Gewinne werden automatisch versteuert.

Was sich 2021 entscheiden könnte

Nicht über alle Neuerungen für das Jahr 2021 konnte sich die Politik einig werden. Wo das letzte Wort noch nicht gesprochen ist:

Höhere Abgaben für Anleger

Auf sie hat Finanzminister Olaf Scholz schon lange ein Auge geworfen: Die Finanztransaktionssteuer. Bei jedem Kauf müssten einmalig 0,2% des Kurswertes an den Fiskus gezahlt werden, der Verkauf bliebe steuerfrei. Doch gibt es nach wie vor zu viele Gegner unter den anderen Finanzministern. Aber auch leidenschaftliche Befürworter: Ein französischer EU-Abgeordneter ist jüngst sogar in den Hungerstreik getreten, um für die Börsensteuer zu demonstrieren. Tatsächlich ringen die Mitgliedstaaten bereits seit 2011 um die Steuer.

Ob im nächsten Jahr ein Kompromiss gefunden wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass eine Abgabe von 0,2% vor allem für langfristige Anleger kein allzu großes Ärgernis darstellen dürfte: 0,2% Abgabe würden bei einem Kaufpreis von 10.000€ bedeuten, dass einmalig 20€ an den Staat gezahlt werden müssten.

Harte Einschnitte für den Crowdinvesting-Markt geplant

Um Investoren mehr Sicherheiten zu geben, möchte die Bundesregierung eine sogenannte Mindeststückelung bei bestimmten Finanzprodukten mit erhöhtem Risiko einführen – und hat dafür im Oktober einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Konkret sieht dieser vor, dass zum Beispiel Nachranganleihen nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000€ auf den Markt gebracht werden dürfen, sprich: Wer beispielsweise per Crowdinvesting Genussrechte oder Nachrangdarlehen von einem Unternehmen erwerben möchte, müsste mindestens 50.000€ dafür hinlegen. Man würde die Anleger so davor schützen, in hochriskante Anlagen zu investieren und gegebenenfalls in die Insolvenz zu rutschen, so die Begründung der Deutschen Bundesbank.

Quelle:  www.finanzfluss.de

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