Innerhalb eines Jahres: Schon 2,8 Milliarden Euro Baukindergeld verteilt2019-09-162020-05-17https://runge-finance.de/wp-content/uploads/2020/01/logo_zug_cmyk800.pngChristoph Runge | Financehttps://runge-finance.de/wp-content/uploads/2019/09/children-593313_1920.jpg200px200px
Die Internetseite war gerade freigeschaltet, da brach sie schon zusammen – so groß war vor einem Jahr der Ansturm auf das Baukindergeld. Noch immer gehen bei der zuständigen KfW-Bankengruppe viele Anträge auf die staatliche Förderung ein. Innerhalb eines Jahres wurden rund 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt, wie das Innenministerium und die KfW am Freitag mitteilten. Doch das Projekt, eines der teuersten der großen Koalition, hat auch viele Gegner.
Rund 135.000 Familien wollen bisher mit dem Baukindergeld ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. Bis auf wenige Ausnahmen seien ihre Anträge auch bewilligt worden, sagte eine KfW-Sprecherin. Innenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden: „Wir haben damit schon Tausenden Familien den Erwerb der eigenen vier Wände erleichtert“, erklärte er. Das Baukindergeld entlaste zugleich den Mietwohnungsmarkt und schaffe für Familien langfristig eine solide Altersvorsorge.
Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie ein staatlicher Zuschuss. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.
Die FDP will die Förderung abschaffen
Familien und Alleinerziehende mit einem Kind dürfen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben, um Baukindergeld zu bekommen. Bei größeren Familien liegt die Grenze höher. Um dies zu prüfen, bildet die KfW den Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide der beiden Vorjahre. Deshalb können auch Eltern das Baukindergeld bekommen, die eigentlich mehr verdienen – wenn sie in den Jahren vor der Antragstellung in Elternzeit waren und deshalb geringere Einkommen versteuern mussten. Später wird das Einkommen nicht erneut überprüft. Weitere Voraussetzungen: Man muss mit den Kindern selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnen. Außerdem darf man die Immobilie nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern kaufen und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen.
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